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Dienstag 07 Feb 2012
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AGB

Allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen  Chident GmbH

AGB Pdf Download 

1.                Allgemeines / Geltungsbereich

1.1.      Alle Aufträge für zahntechnische Leistungen werden nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Chident GmbH ausgeführt. Die AGB der Chident GmbH gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung und zwar auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgen sollte.

1.2.      Abweichende Bestimmungen oder Leistungen bedürfen in jeden fall der Schriftform und müssen vom Auftragnehmer bestätigt werden. Die Parteien sind sich einig, dass eine  Aufhebung des Schriftlichkeitsgebotes durch mündliche Absprachen nicht stattfindet.

1.3.      Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die vom Auftragnehmer gelieferten Produkte überwiegend im Ausland hergestellt worden sind, falls keine andere ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die gelieferten Produkte entsprechen alle dem deutschen Qualitätsstandard.

 

2.                Preise

2.1.      Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu dem am Tage der Lieferung gültigen Preis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2.      Kostenvoranschlägen werden mit großer Sorgfalt erstellt und basieren auf der am Tage der Ausstellung gültigen Preisliste, können aber nur vorhersehbare Aufwendungen berücksichtigen und sind nur in schriftlicher Form verbindlich.

2.3.      Kommt des nach Abgabe des Kostenvoranschlags (Schätzung) zur Preiserhöhungen bei den verwendeten Materialien (Edelmetalle, Keramik etc.) so ist der Auftragnehmer berechtigt, diese an den Auftraggeber weiterzugeben, auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs.

2.4.      Der Auftraggeber erklärt sich mit einer Erhöhung des Angebotspreises aus dem Kostenvoranschlag bis fünf Prozent einverstanden, ohne dass es einer gesonderten Information durch den Auftragnehmer bedarf. Erhöht sich der Angebotspreis aus dem Kostenvoranschlag um mehr als fünf Prozent, so informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unter Angabe einer Begründung darüber.
Wird nicht widersprochen gilt der erhöhte Preis als genehmigt.  !!!!

 

3.                 Lieferzeiten und Versand

3.1.      Die angegebenen Lieferfristen sind lediglich geschätzte Angaben. Die Lieferzeiten werden um den Zeitraum verlängert, um den die Ausführung der Lieferung durch höhere Gewalt verzögert wird.

3.2.      Überschreitungen der Lieferzeiten berechtigen den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzleistungen, wenn der Auftragnehmer aus von ihm zu verantwortenden Gründen in Leistungsverzug gerät oder den Auftrag nicht ausführen kann.

3.3.      Die Voraussetzung für den Verzugseintritt ist das setzen einer Nachfrist, die mindestens zwei Wochen betragen muss.

 

4.                Versand

4.1.      Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

4.2.      Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme verweigert oder ausdrücklich erklärt, nicht annehmen zu wollen kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz bis zur Höhe des Auftragswertes verlangen. Dem Auftraggeber steht dabei der Nachweis offen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist. Entsteht dem Auftragnehmer im Einzelfall ein wesentlich höherer Schaden, der den Auftragswert übersteigt, kann er diesen Schaden geltend machen.

 

5.                Mängelrüge, Gewährleistung, Haftung

5.1.      Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und festgestellte Mängel sofort schriftlich mitzuteilen. Zeigt sich später ein zunächst nicht erkennbarer Mangel, so ist dieser unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die Beanstandung, so gilt die Arbeit als genehmigt.

5.2.      Der Auftraggeber stellt für Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen die dazu notwendigen Arbeitsmodelle zu Verfügung.

5.3.      Bei Passungenauigkeiten hat die Mängelrüge binnen 10 Tage nach erhalt der Arbeit zu erfolgen. Die Erstmodelle sowie neue Abformungen sind der Reklamation beizufügen oder unverzüglich nachzureichen.

5.4.      Gewährleistungsansprüche sind auf das recht zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung beschränkt, die Entscheidung hierüber trifft des Auftragnehmers. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

5.5.      Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5.6.      Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Auftraggebers, seiner gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.7.      Ansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren binnen zwei Jahren nach Ablieferung der Arbeit, falls nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.8.      Ansprüche wegen Personenschaden oder Schaden an privat genutzten Gegenständen bleiben nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

5.9.      Eine Haftung für Mängel, die aufgrund fehlerhafte Modelle und Abformungen des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen.

 

6.                Arbeitsunterlagen

6.1.      Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Der Auftragnehmer hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen.  Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden.

 

7.                Material- und Zubehörstellung

7.1.      Alle für die Fertigung der arbeiten benötigten Material- und Zubehörteile (Edelmetalle, Zähne, Fertigteile wie Geschiebe etc.) werden vom Auftragnehmer bestellt. Nach Rücksprache des Auftraggebers mit dem Auftragnehmer besteht jedoch die Möglichkeit, vom Arbeitgeber angelieferte Materialien und Zubehörteile zu verarbeiten.

7.2.      vom Auftraggeber angelieferte Materialen (Edelmetalle, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile wie Geschiebe, Gelenke etc.)können mit einen handelsüblichen Verarbeitungszuschlag belegt werden.

7.3.      Mängel aufgrund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien oder Zubehörteile gehen nicht zu Lasten des Auftragsnehmers.

7.4.      Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet der Auftragnehmer mit der Sorgfalt, die er in eigenen Angelegenheiten aufwendet.

 

8.                Zahlung

8.1.      Monatsrechnungen auf Zahnersatzleistungen mit 24-tägigem Zahlungsziel . Einzelrechnungen auf Zahnersatzleistungen werden fällig zum Monatsende mit der Sammelaufstellng. Bei Zahlung innerhalb zehn Tage wird dem Auftraggeber ein Skonteabzug in Höhe von 2 Prozent gewährt. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von drei Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz(§288 Abs.2 BGB) entstehen.

8.2.      Gegen Zahlungsansprüche des Auftragsnehmers können nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen aufgerechnet werden.

8.3.      Der Auftragnehmer kann seine Forderungen gegen den Auftraggeber an eine Factoringgesellschaft abtreten, welche an seiner stelle als Forderungsinhaber tritt.

8.4.      Chident ist berechtigt, für jede Mahnung Mahngebühren in Höhe von 10 Euro zu erheben

8.5.      Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur dann wahrnehmen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

9.                Eigentumsvorbehalt

9.1.      Chident behält sich das Eigentum an allen gelieferten arbeiten vor bis zur vollständige Bezahlung aller Forderungen (auch der Nebenforderungen aus der Geschäftsverbindung).

9.2.      Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen die Er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an den Auftragnehmer ab

9.3.      Forderungen oder Einwände des Patienten gegenüber dem Auftraggeber sind gegenüber den Auftragnehmer unerheblich

9.4.      Nach der Abtretung ist der Auftraggeber zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Der Auftragnehmer behält sich vor die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Auftraggeber seinen Zahlungspflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

 

10.               Schlussbestimmungen

10.1.      Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Gerichtsstand für alle Verbindlichkeiten ist Willich.
Chident ist berechtigt, den Auftraggeber an seinen Wohnsitzgericht zu verklagen

10.2.      Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts(C15G) ist ausgeschlossen.

10.3.      Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

 
 
 
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