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Sonntag 20 Mai 2012
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Erhöhte Festzuschüsse

Gemeinsamer Bundesausschuss beschließt Anpassung.

bruecke_zahnersatz_chidentDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2010 die Änderung der Richtlinie zur Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen, für die Festzuschüsse nach den §§ 55, 56 SGB V zu gewähren sind, beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 hat sich dadurch die Höhe der auf die Regelversorgung entfallenden Beträge für Zahnersatz geändert. Die neuen Beträge gelten für alle Heil- und Kostenpläne, die ab diesem Datum ausgestellt werden.

Hintergrund: Bestimmung der Befunde und der Regelversorgungsleistungen

Der G-BA in der Besetzung für die vertragszahnärztliche Versorgung nach § 91 Abs. 6 SGB V bestimmt auf der Grundlage der Zahnersatz-Richtlinien die Befunde, für die Festzuschüsse nach § 55 SGB V gewährt werden, und ordnet diesen nach § 56 Abs. 2 SGB V prothetische Regelversorgungen zu.

VDZI: Weiterer Anpassungsbedarf

Für das Zahntechniker-Handwerk stehen aus struktureller Sicht vor allem die Wirkungsbereiche des § 71 SGB V und des § 73c SGB V im Bereich der zahnärztlichen Leistungen weiter auf dem Prüfstand. Durch die strikte Anbindung an den Paragrafen 71 SGB V sind die bundeseinheitlichen durchschnittlichen Preise für zahntechnische Leistungen in den letzten zehn Jahren völlig von der Wirtschafts- und Inflationsentwicklung abgekoppelt worden (vgl. Graphik). Konkurrenzfähige Löhne für die erforderlichen hochqualifizierten Mitarbeiter können hieraus nicht finanziert werden. Aus diesem Grund bleibt der VDZI bei der Forderung nach einer inflations- und branchenspezifischen Kostenorientierung bei der Fortentwicklung der zahntechnischen Preise, heißt es in einem Statement des Verbandes. Außerdem setze sich der Verband für stärkere Beteiligungsrechte bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses ein. Die Erfahrung bei den Befunden und Festzuschüssen zeige, dass die Entscheidungen in vielen Fällen nicht der medizinischen Evidenz, sondern Verteilungsinteressen folgen. Aus Sicht des VDZI sei es notwendig, dass das Zahntechniker-Handwerk mit seiner Fachkompetenz aktiv in die Entscheidungsprozesse eingebunden wird.

Dass diese Zusammenarbeit erfolgreich verlaufen kann, bewiesen die Verhandlungen des VDZI mit dem G-BA in den vergangenen Jahren. So konnte der VDZI einen Erfolg hinsichtlich seiner fachlichen Kritik beim festsitzenden Zahnersatz verbuchen. Nach fünfjährigem Bemühen des Verbandes wurde die Richtlinie A3 modifiziert, die bisher vorsah, dass festsitzender Zahnersatz grundsätzlich indiziert ist, wenn eine natürliche Gegenbezahnung vorhanden ist. Der G-BA hat diese Beschränkung aufgehoben. Demnach ist die Versorgung der Patienten mit festsitzendem Zahnersatz nicht mehr davon abhängig, ob der Gegenkiefer noch eigene Zähne hat oder ebenfalls festsitzender Zahnersatz vorhanden ist. Eine Übersicht der erhöhten Festzuschüsse für Zahnersatz ist auf der Homepage des VDZI zu finden.

Autor: Georg Isbaner

Quelle:

http://www.zwp-online.info/fachgebiete/zahntechnik/politik21/politik34/erhoehte_festzuschuesse_

 

 
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