Qualitätsmanagement & Datenschutz - Heute: Gefahrstoff
In Ihrem Unternehmen werden Gefahrstoffe eingesetzt? Gemäß §7 der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) hat ein Arbeitgeber festzustellen, ob mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Das Ergebnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen darzulegen. Sofern Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemäß §7 Abs. 8 GefStoffV ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe (Gefahrstoffverzeichnis) zu führen. Die neue Gefahrstoffverordnung fordert, dass die Gefährdungsbeurteilung alle Betriebe/ Unternehmen durchführen müssen. Der Umgang mit Gefahrstoffen muss immer schriftlich dokumentiert sein. Die Zahl der Beschäftigten spielt dabei keine Rolle. Gefahrstoffe wie z.B. Farben, Lacke, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel oder Spülmaschinentabs werden standardmäßig in den meisten Unternehmen eingesetzt. Von diesen Stoffen gehen die unterschiedlichsten akuten und chronischen Gesundheitsgefahren, sowie Umweltgefahren aus, die von den Verwendern häufig unterschätzt werden.
Ihre Aufgaben: Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses, Erstellung von Betriebsanweisungen . Anforderungen von Sicherheitsdatenblättern beim Hersteller . Erstellung von Arbeitsbereichsanalysen, Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen . Mitarbeiterunterweisungen, Erste Hilfe . Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen . Umfüllen von Gefahrstoffen, Entsorgung von Gefahrstoffen, etc.
„Fachkunde“ und „Sachkunde“? Fachkundig ist jemand, der zur Ausübung einer in der Gefahrstoffverordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Mindestvoraussetzungen sind: . Berufsausbildung . Berufserfahrung . Nachweis von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen Bei Betriebsärzten wird nicht mehr automatisch von fachkundigen Personen gesprochen. Was die Sachkunde anbelangt, so muss diese künftig mittels eines Sachkundelehrgangs und einer besonderen Prüfung nachgewiesen werden.
Datenschutz - Eine Forderung voller Fragen - Ist ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll? Unternehmen/ Praxen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Wenn Sie die sachgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einer Geldbuße von € 50.000,- bis zu € 300.000,- belangt werden. Beachten Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen um Bußgelder zu vermeiden! Im Vergleich zum internen DSB besitzt ein externer DSB jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Für ihn gelten die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Konditionen. Wenn also der Vertrag mit dem externen DSB ausgelaufen ist, dann kann das Unternehmen einen neuen DSB bestellen.
5 GUTE GRÜNDE, SOFORT ZU STARTEN Folgende Vorteile sprechen für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten: . Transparente Kostenplanung/ kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag . Befristeter Vertrag mit einem externen DSB, statt eines besonderen Kündigungsschutzes bei einem internen DSB . Kostensenkung durch Outsourcing - eigene Mitarbeiter können sich Ihren Hauptaufgaben widmen . Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung . Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld durch Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetzes) Bei einem internen Datenschutzbeauftragten zahlt der Arbeitgeber in die Ausbildung der Mitarbeiter, sowie in die Weiterbildungen. Zusätzlich fallen diese Mitarbeiter im Unternehmen für ihre eigentliche Arbeit mindestens ca. 25-35% aus. Je nach Unternehmens-/Praxisgröße kann der zeitliche Aufwand noch höher sein. Wichtig, ein interner Datenschutzbeauftragter muss seine Fachkunde nachweisen und hat einen zusätzlichen Kündigungsschutz für diese Tätigkeit. Ebenso sind regelmäßige Weiterbildungen nachzuweisen. Datenschutz ist ein kleiner Bestandteil eines QM-Systems und lässt sich auf Wunsch wunderbar kombinieren. Karin Letter steht Unternehmen als fachkundige Datenschutzbeauftragte, sowie als zertifizierte Qualitätsmanagement-Beauftragte zur Verfügung.
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