• Narrow screen resolution
  • Wide screen resolution
  • Wide screen resolution
  • Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size
Lundi 21 Mai 2012
You are here: Home Participation
Participation
Coaching-Letter Februar 2012 Karin Letters vertrauliche Informationen für Führungskräfte in der Medizin
NO TRANSLATION AVAILABLE

5Med Coach_1_2012Qualitätsmanagement & Datenschutz - Heute: Gefahrstoff

 

In Ihrem Unternehmen werden Gefahrstoffe eingesetzt? Gemäß §7  der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) hat ein Arbeitgeber festzustellen, ob mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Das Ergebnis ist der zuständigen Behörde auf Verlangen darzulegen. Sofern Gefahrstoffe eingesetzt werden, ist der Arbeitgeber verpflichtet, gemäß §7 Abs. 8 GefStoffV ein Verzeichnis aller Gefahrstoffe (Gefahrstoffverzeichnis) zu führen. Die neue Gefahrstoffverordnung fordert, dass die Gefährdungsbeurteilung alle Betriebe/ Unternehmen durchführen müssen. Der Umgang mit Gefahrstoffen muss immer schriftlich dokumentiert sein. Die Zahl der Beschäftigten spielt dabei keine Rolle. Gefahrstoffe wie z.B. Farben, Lacke, Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel oder Spülmaschinentabs werden standardmäßig in den meisten Unternehmen eingesetzt. Von diesen Stoffen gehen die unterschiedlichsten akuten und chronischen Gesundheitsgefahren, sowie Umweltgefahren aus, die von den Verwendern häufig unterschätzt werden.

Ihre Aufgaben: 
Erstellung des Gefahrstoffverzeichnisses, Erstellung von Betriebsanweisungen . Anforderungen von Sicherheitsdatenblättern beim Hersteller . Erstellung von Arbeitsbereichsanalysen, Aufbewahrung und Lagerung von Gefahrstoffen . Mitarbeiterunterweisungen, Erste Hilfe . Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen . Umfüllen von Gefahrstoffen, Entsorgung von Gefahrstoffen, etc.

„Fachkunde“ und „Sachkunde“?
Fachkundig ist jemand, der zur Ausübung einer in der Gefahrstoffverordnung bestimmten Aufgabe befähigt ist. Mindestvoraussetzungen sind: . Berufsausbildung . Berufserfahrung . Nachweis von Fortbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen Bei Betriebsärzten wird nicht mehr automatisch von fachkundigen Personen gesprochen. Was die Sachkunde anbelangt, so muss diese künftig mittels eines Sachkundelehrgangs und einer besonderen Prüfung nachgewiesen werden.

Datenschutz - Eine Forderung voller Fragen - Ist ein externer Datenschutzbeauftragter sinnvoll?
Unternehmen/ Praxen mit mehr als 9 Personen (inkl. Aushilfen und Teilzeitkräfte), die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen, müssen  einen Datenschutzbeauftragten (DSB) bestellt haben. Dies ist im § 4f des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt.  Wenn Sie die sachgemäße Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für Ihr Unternehmen versäumen oder den Datenschutz auf die leichte Schulter nehmen, können Sie mit einer Geldbuße von € 50.000,- bis zu € 300.000,- belangt werden. Beachten Sie die neuen gesetzlichen Anforderungen um Bußgelder zu vermeiden!
Im Vergleich zum internen DSB besitzt ein externer DSB jedoch kein Sonderkündigungsrecht. Für ihn gelten die im Dienstleistungsvertrag vereinbarten Konditionen. Wenn also der Vertrag mit dem externen DSB ausgelaufen ist, dann kann das Unternehmen einen neuen DSB bestellen.

5 GUTE GRÜNDE, SOFORT ZU STARTEN
Folgende Vorteile sprechen für die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten:
. Transparente Kostenplanung/ kalkulierbare Kosten durch Beratervertrag . Befristeter Vertrag mit einem externen DSB, statt eines besonderen Kündigungsschutzes bei einem
internen DSB . Kostensenkung durch Outsourcing - eigene Mitarbeiter können sich Ihren Hauptaufgaben widmen . Keine zusätzlichen Kosten für Aus- und Weiterbildung . Vermeidung von Risiken (z.B. Schadensersatz, Bußgeld durch Verstöße gegen das
Bundesdatenschutzgesetzes)
Bei einem internen Datenschutzbeauftragten zahlt der Arbeitgeber in die Ausbildung der Mitarbeiter, sowie in die Weiterbildungen. Zusätzlich fallen diese Mitarbeiter im Unternehmen für ihre eigentliche Arbeit mindestens ca. 25-35% aus. Je nach Unternehmens-/Praxisgröße kann der zeitliche Aufwand noch höher sein. Wichtig, ein interner Datenschutzbeauftragter muss seine Fachkunde nachweisen und hat einen zusätzlichen Kündigungsschutz für diese Tätigkeit. Ebenso sind regelmäßige Weiterbildungen nachzuweisen. Datenschutz ist ein kleiner Bestandteil eines QM-Systems und lässt sich auf Wunsch wunderbar kombinieren.
Karin Letter steht Unternehmen als fachkundige Datenschutzbeauftragte, sowie als zertifizierte Qualitätsmanagement-Beauftragte zur Verfügung.

Rufen Sie uns an 02131-133 11 66 oder schicken eine Mail mit Ihren Fragen an 
Cette adresse email est protégée contre les robots des spammeurs, vous devez activer Javascript pour la voir. "> Cette adresse email est protégée contre les robots des spammeurs, vous devez activer Javascript pour la voir.
Ihre Karin Letter

 
Frühbucher für Wissensforum Nürnberg
Dental-News
NO TRANSLATION AVAILABLEwissenforum nuernbergWir sind Wissens-RIESEN und trotzdem, wenn es um die konkrete Umsetzung geht, oftmals Realisierungs-ZWERGE. So ist es nicht verwunderlich, dass heute nicht Erkenntnisdefizit sondern mangelnde Umsetzungskompetenz als ein zentraler...
Lire la suite...
Die Utopie des strategischen Verkäufers
Dental-News
NO TRANSLATION AVAILABLEÜber den Bauch verkaufen – Vertrieb als strategischer Ansatz – Verkauf und Strategie als Komplettlösung Über den Bauch verkaufen Verkaufsabschluss„Wenn unsere Verkäufer zuerst das Gehirn einschalten würden, bevor sie aufs Gaspedal...
Lire la suite...
Kooperationsmanager im Ehrenamt
Dental-News
NO TRANSLATION AVAILABLEVerbundwerk unterstützt gemeinnützige Organisationen verbundwerk deutschlandWiesbaden: Das in Wiesbaden ansässige Unternehmen Verbundwerk-Deutschland startet eine Initiative zur Unterstützung von gemeinnützigen Organisationen in Deutschland. 15 – 20 ehrenamtliche Mitglieder von gemeinnützigen Vereinen oder...
Lire la suite...
Coaching-Letter Februar 2012 Karin Letters vertrauliche Informationen für Führungskräfte in der Medizin
Dental-News
NO TRANSLATION AVAILABLE5Med Coach_1_2012Qualitätsmanagement & Datenschutz - Heute: Gefahrstoff In Ihrem Unternehmen werden Gefahrstoffe eingesetzt? Gemäß §7 der Gefahrstoff-Verordnung (GefStoffV) hat ein Arbeitgeber festzustellen, ob mit Gefahrstoffen umgegangen wird. Das Ergebnis ist...
Lire la suite...
Flickschusterei Beschwerdemanagement
Dental-News
NO TRANSLATION AVAILABLEFlickenschusterei_09Beschwerden gelöst, das Problem bleibt - Reklamationsmanagement steht auf drei Säulen – Vorleben für Kopf und Seele   Beschwerden gelöst, das Problem bleibt Reklamationen sind so unabwendbar wie Sommer und Winter. Keine...
Lire la suite...
TUEV-zertifikatTÜV Zertifiziert No. Q1N 10 04 73331 001
EN ISO 13485:2003/AC:2007
Standards:
Medical Devices - Qualitiy Managment Systems
Requirements for regulatory purposes
vom 17.08.2010
Bannière